Bekomme ich eine Einspeisevergütung für meinen Überschuss?

Bei einem reinen Steckersolargerät ohne Speicher (bis 2.000 Wp, bis 800 VA) fällt Ihre Anlage automatisch in die Kategorie „unentgeltliche Abnahme” – das heißt, der eingespeiste Strom wird zwar abgenommen, aber nicht vergütet. Wenn Sie hingegen Ihr System über das Formular F1.2 beim Netzbetreiber anmelden, was bei Systemen mit Speicher ohnehin nötig ist, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Einspeisevergütung. Bei den geringen eingespeisten Mengen eines Balkonkraftwerks ist der finanzielle Nutzen allerdings überschaubar. Ob sich der Aufwand für Sie lohnt, besprechen wir gerne mit Ihnen.