Kann ich eine Einspeisevergütung für mein Balkonkraftwerk bekommen?

Das kommt darauf an. Ein reines Steckersolargerät ohne Speicher (bis 2.000 Wp Modulleistung, bis 800 VA Wechselrichter) fällt automatisch in die Kategorie „unentgeltliche Abnahme” und erhält keine Vergütung. Wenn Sie hingegen Ihr System über das Formular F1.2 beim Netzbetreiber anmelden, was bei Systemen mit Speicher ohnehin nötig ist, können Sie eine Einspeisevergütung beantragen. Ob sich das bei einem Balkonkraftwerk rechnet, hängt vom Einzelfall ab. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie das genauer wissen möchten.