Können Arbeitskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Ja, wie auch bei anderen handwerklichen Arbeiten, können 20 % der Arbeitskosten der Montage in Ihrer Steuererklärung bis zu einem Maximalbetrag von 1200 € pro Jahr angesetzt werden. Der genaue Anteil der Arbeitskosten am Gesamtpreis variiert bei uns in Abhängigkeit der Montageart, liegt in der Regel jedoch zwischen 40 – 60 %. Sollten Sie für Ihr Balkonkraftwerk öffentliche Fördermittel beantragt haben, ist die steuerliche Absetzung in Abhängigkeit der Förderung gegebenenfalls nicht möglich.