Muss ich meine Anlage anmelden?

Ja. Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister registriert werden – das gilt unabhängig davon, ob Sie einen Speicher haben oder nicht. Zusätzlich gilt seit März 2026: Wenn Ihr System einen Speicher enthält oder Sie Einspeisevergütung möchten, muss es auch beim Netzbetreiber angemeldet werden. Dafür gibt es jetzt das standardisierte Formular F1.2, das Sie selbst einreichen können. Bei einem reinen Balkonkraftwerk ohne Speicher und ohne Vergütungswunsch reicht weiterhin die Registrierung im Marktstammdatenregister.