Grundsätzlich ja, Balkonkraftwerke bis 800 Watt sind nach MaStRV § 5 Abs. 2 Nr. 1b im Marktstammdatenregister des Bundes anzumelden.
Muss ich meine Anlage anmelden?
Written by
in
Written by
in
Grundsätzlich ja, Balkonkraftwerke bis 800 Watt sind nach MaStRV § 5 Abs. 2 Nr. 1b im Marktstammdatenregister des Bundes anzumelden.