Nein, die Entscheidung über die Verwendung von Schukosteckern (normalen Steckdosen) liegt bei den technischen Normungsgremien. Die genaue Norm wird derzeit vom VDE entwickelt und sieht dann in der aktuellen Fassung auch die Verwendung von Schukosteckern für Balkonkraftwerke vor. Davon abgesehen ist die Nutzung von Schukosteckern auch bereits jetzt schon legal, sie entspricht lediglich nicht der technischen Norm des VDE.
War die Verwendung von Schukosteckern (normalen Steckdosen) ebenfalls Teil des Solarpakets 1?
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