Das Solarpaket 1 (Mai 2024) hat die gesetzlichen Regeln für Balkonkraftwerke deutlich vereinfacht. Die wesentlichen Punkte: Die maximale Modulleistung beträgt 2.000 Wp, die maximale Wechselrichterleistung 800 VA. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist für reine Steckersolargeräte ohne Speicher nicht mehr nötig – es genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister. Bereits vorhandene Zähler ohne Rücklaufsperre dürfen übergangsweise weiter genutzt werden. Seit März 2026 ergänzt die neue VDE AR-N 4105:2026-03 diese Regeln um einen vereinfachten Anmeldeprozess für Speichersysteme und andere kleine Erzeugungsanlagen bis 800 VA.
Was für Änderungen hat das Solarpaket 1 für Balkonkraftwerke gebracht?
Written by
in
