Was für Änderungen hat das Solarpaket 1 für Balkonkraftwerke gebracht?

Im neuen Gesetz, das nun im Bundestag verabschiedet wurde, werden Balkonkraftwerke wie folgt definiert: Ihre maximale Leistung darf 2000 Watt nicht überschreiten und die Ausgangsleistung des Wechselrichters darf 800 Watt nicht überschreiten. Für eine Übergangszeit sind bereits vorhandene Zähler in Ordnung. Das heißt, es besteht bei sofortiger Inbetriebnahme nach der Installation keine Pflicht, einen Zweirichtungszähler zu installieren. Darüber hinaus wird auch die Anmeldung vereinfacht: Es besteht nun keine Anmeldepflicht mehr beim Netzbetreiber und die Anlage muss nur noch im Marktstammdatenregister angemeldet werden.