Seit dem 1. März 2026 ist die neue VDE AR-N 4105:2026-03 in Kraft. Die wichtigste Neuerung: Speichersysteme können jetzt von Ihnen selbst beim Netzbetreiber angemeldet werden, über das neue standardisierte Formular F1.2. Außerdem sind nun nicht nur PV-Anlagen, sondern auch andere kleine Energiequellen wie Mini-Windkraftanlagen unter den vereinfachten Regeln erlaubt, solange die Wechselrichterleistung bei maximal 800 VA bleibt.
Was hat sich mit der neuen VDE-Norm im März 2026 geändert?
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