Die VDE 4105:2026 unterscheidet in Punkt 4.4 drei Kategorien, die alle über das Formular F1.2 gemeldet werden können:
- Kleinerzeugungsanlagen: Anlagen ohne Speicher mit max. 800 VA – z. B. ein klassisches Balkonkraftwerk, das Sie über F1.2 melden möchten (etwa weil Sie Einspeisevergütung wollen).
- Kleinstspeicher: AC-gekoppelte Speicher ohne eigene Erzeugung. Max. 800 VA, keine Begrenzung der Speicherkapazität. Interessant z. B. für Mietwohnungen ohne PV-Möglichkeit in Kombination mit einem dynamischen Stromtarif.
- Kombinierte DC-gekoppelte Erzeugungs- und Speichereinheiten (EZSE): PV-Module laden über DC eine Batterie, ein 800-VA-Wechselrichter speist ins Hausnetz. Die VDE-Norm begrenzt dabei weder die Modulleistung noch die Batteriekapazität. Hierunter fallen die meisten aktuellen „Balkonkraftwerke mit Speicher” wie der Zendure SolarFlow, die Anker Solix Solarbank oder der EcoFlow STREAM.
